Verpflichtung zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung

zuletzt aktualisiert: 30. November 2020 15:36 Uhr

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

entsprechend der neuen Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2- EindV) treten ab dem 01.12.2020 folgende Änderungen in Kraft

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

  • Für alle Schülerinnen und Schüler gilt ab sofort eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts.
  • Die Verpflichtung gilt ebenso für die Bereiche des Schulhofes und während der Hofpausen.

Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihre Kinder über ausreichend geeignete MNB’en verfügen. Die Schülerinnen und Schüler sollten wenigstens eine zusätzliche Maske mit sich führen.

Sportunterricht

Der Sportunterricht findet in allen Jahrgangsstufen bis 18.12.2020 ausschließlich im Freien statt. Die Schüler sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.

 

Vielen Dank

Schulleitung