zuletzt aktualisiert: 29. Januar 2021 9:26 Uhr
In Vorbereitung auf die Schülerbeförderung im Schuljahr 2021/2022 bittet der Landkreis Dahme-Spreewald alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler sowie deren Personensorgeberechtigte ihren Antrag zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder Antrag auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung beim Amt für Schulverwaltung schnellstmöglich einzureichen.
Das notwendige Antragsformular sowie das Informationsblatt zu den Anträgen sind auf www.dahme-spreewald.info (Bereich: Bildung/Schülerbeförderung) erhältlich. Der vollstän-dig ausgefüllte Antrag wird bis zum 01. März 2021 bitte über die Schulen oder direkt an das Amt für Schulverwaltung (Reutergasse 12, 15907 Lübben) eingereicht. Unvollständig ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen zur Vervollständigung zurückgesandt werden.
Durch die Einrichtung der mehrjährigen Bescheidung im Schuljahr 2019/20 ist die Antragstel-lung nur noch erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler erstmalig die Schule im Schuljahr 2020/2021 (1. Klasse) besuchen, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Geschwisterregelung sowie die Eigenanteilspflicht in den vergangenen Schuljahren möglich ist, dass die Bewilligung bereits in dem Schuljahr 2020/2021 abläuft. Der Bewilligungszeitraum kann im aktuellen Bescheid zur Schülerbeför-derung eingesehen werden. Gern geben auch die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schulverwaltung hierzu Auskunft.
Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf helfen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schul-verwaltung gerne per Telefon (Schülerbeförderung: 03546 20-2429 oder -2439 / Spezialbeförderung: 03546 20-2210 oder -2425) zu den Sprechzeiten oder per E-Mail an schuelerbe-foerderung(at)dahme-spreewald.de weiter.