Abstandsregeln, Maskenpflicht und Testkonzept

zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2022 12:54 Uhr

Mit dem Fünfzehnten Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2021/2022 gelten folgende Regeln:

1. Alle Abstandsregeln entfallen ab Montag, dem 4. April 2022.

2. Maskenpflicht

  • Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gilt, dass alle Fahrgäste eine FFP2-Maske zu tragen haben; bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend.
  • Ansonsten entfällt ab Montag, dem 4. April 2022, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für Schülerlinnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal
    sowie Besucherlinnen.
  • Wir empfehlen, dass Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal freiwillig weiterhin eine Maske tragen.

3. Testkonzept Schule

  • Schüler/innen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummern 2 und 4 der COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung führen können, dürfen von Montag, dem 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, dem 8. April 2022 (Beginn der Osterferien) und von Montag, dem 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, dem 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien) weiterhin das Schulgelände nur betreten, wenn sie dreimal in der Woche – am Montag, Mittwoch und Freitag – eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorweisen.
  • Ab Montag, dem 2. Mai 2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher/innen entfällt ersatzlos.