zuletzt aktualisiert: 26. November 2021 7:51 Uhr
Liebe Schülerinnen und Schüler, werte Eltern,
anbei informieren wir Sie über die Organisation des Unterrichts ab dem kommenden Montag den 29.11.2021:
Medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht gemäß § 24 Abs. 5 der 2. SARS-CoV-2-EindV unverändert fort.
Testkonzept Schule
Für Schüler/innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an mindestens drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.
Schul- und Unterrichtsorganisation
Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 9 und 10 gilt Präsenzpflicht.
Schülerlinnen der Jahrgangsstufen der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben.
Bedingungen:
Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben; einer Begründung bedarf es nicht
-
- Die Erklärung muss schriftlich (inklusive Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten) vorab an den Schulleiter erfolgen.
Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
Die Schulen sollen die Schüler/innen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Die Zeit bis zu den Weihnachtsferien soll vorwiegend zum Üben und Wiederholen sowie zum Aufholen von Lernrückständen und zur Festigung von Lernstoff genutzt werden.
Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht von den Schüler/innen bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
Vorziehen des Beginns der Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag,
den 3. Januar 2022.
Anbei der Elternbrief des MBJS