Maskenpflicht im Schulgebäude und im Schülertransport

zuletzt aktualisiert: 21. August 2020 7:14 Uhr

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich möchte Sie auf diesem Weg über den bevorstehenden Beschluss des Kabinetts unserer Landesregierung zum Tragen eine Mund-Nase-Bedeckung informieren.

Alle Personen müssen ab erstem Schultag (10.08.2020) im Schulgebäude, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und der Aula sowie beim Anstehen in der Cafeteria eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt jedoch nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof.

Dass alle Personen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, setze ich als bekannt voraus.

Bitte unterstützen Sie uns im Interesse unser aller Gesundheit, indem Sie als Eltern Ihre Kinder zum Tragen einer Maske in der Schule und ggf. in Bus und Bahn anhalten.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen auf diesem Weg den aktuellen Elternbrief und die schulischen Ergänzungen zum Hygieneplan zur Kenntnis geben.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Andreas Kurzhals / Schulleiter