Selbsttest der Schülerinnen und Schüler

zuletzt aktualisiert: 18. August 2021 14:14 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

auf der Grundlage des Testkonzepts für  die  Schulen  in  öffentlicher  und  freier  Trägerschaft  im  Land Brandenburg Schuljahr 2021/2022 des MBJS vom 09.08.2021 haben wir in den vergangenen Tagen die Testung unserer Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Unterrichtstages vorgenommen, wenn sie zu Hause nicht getestet wurden oder keine von den Eltern unterzeichnete Bescheinigung für den durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis vorlegen konnten. Die Tests erfolgten nur, wenn uns Ihre Einverständniserklärung vorlag.

Zuletzt aber nahm die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die wir testen mussten extrem zu (47 Schülerinnen und Schüler am letzten Donnerstag). Wir sind nicht in der Lage, diese Aufgabe in diesem Umfang zusätzlich zu bewältigen. Die Belastung der Kollegen ist jetzt bereits sehr hoch und steigt durch den erhöhten Vertretungsbedarf weiter an.

Wir sind der Auffassung, dass der Einsatz unserer Lehrkräfte im Unterricht und in der weiteren pädagogischen Arbeit von größerer Wichtigkeit ist, als mehrmals wöchentlich für einen Teil der Schülerschaft die Aufsicht von Selbsttests durchzuführen.

Auch für die Schülerinnen und Schüler, die die Selbsttest nicht zu Hause durchführen, entstehen durch das (zum Teil regelmäßige) Versäumnis eines großen Teils der ersten Stunde gehörige Nachteile.

Das oben genannte Testkonzept schreibt die Vorlage einer von einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Vereinbarung über die Bestätigung eines durchgeführten Selbsttest zweimal wöchentlich vor. Wir haben Montag und Donnerstag festgelegt.

In der kommenden Woche werden wir die Bescheinigungen am Eingang zum Schulgelände kontrollieren. Schülerinnen und Schüler, die die Bescheinigung nicht vorlegen können, werden wir den Zutritt zur Schule auf der Basis des Testkonzepts nicht gestatten.

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass Ihnen unsere Maßnahme sehr drastisch erscheinen muss. Wir bitten aber um Verständnis und Unterstützung.

Viele Grüße

Andreas Kurzhals/Schulleiter

PS.: Bezug nehmend auf erste Rückmeldungen und Fragen, z.B. aus Elternversammlungen, möchten wir Ihnen mitteilen, dass

  • die Teilnahme am Unterricht wieder gestattet wird, wenn der Test zu Hause nachgeholt  und uns der Nachweis vorgelegt wurde,
  • bzw. Schüler uns den „vergessenen“ Nachweis auf elektronischem Weg (z.B. auf dem Handy) vorlegen können.
  • die Vorlage einer Bescheinigung über den vollständigen Impfschutz oder Genesenstatus (App oder Foto auf dem Handy) ebenfalls ausreichend als Nachweis dienen.

Wir hoffen, dass wir bald zur Normalität zurückkehren können. AK