Testkonzept an Schulen

zuletzt aktualisiert: 17. November 2021 8:14 Uhr

Entsprechend der aktuellen Überarbeitung des Testkonzept für Schülen vom 15.11.2021 ergeben sich ab sofort folgende Bestimmungen:

Testpflicht

  • An jeweils drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen (Montag, Mittwoch und Freitag) muss eine Bescheinigung über die Durchführung eines negativen Selbsttests vorgelegt werden.
    • ausgenommen sind:
      • geimpfte Schülerinnen und Schüler, die ein gültigen Impfnachweis mit sich führen
      • genesene Schülerinnen und Schüler, die einen gültigen Genesenennachweis mit sich führen
  • Entsprechende Selbsttest werden/wurden den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt.
  • Ergänzend: Ein entsprechender Nachweis über die Durchführung eines negativen Schnelltests muss unabhängig von den Testtagen, am ersten Schulbesuchstag vorgelegt werden. (bedeutet, sollte Ihr Kind z.B.: am Montag fehlen, muss am Dienstag die Bescheinigung, dass innerhalb der letzten 24h ein Selbsttest mit negativen Ergebnis durchgeführt wurde, vorliegen)

Testkonzept:

  • Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigentest stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion dar. Die Diagnose wird erst durch den nachfolgenden PCR-Test gestellt.
  • Auch bei einem negativen Ergebnis eines Selbsttests gilt:
    • Schüler mit für COVID-19 typischen Krankheitssymptomen oder
    • beim Auftreten von COVID-19 verdächtigen Erkrankungsfällen im direkten familiären Umfeld 

           dürfen nicht in die Schule gebracht bzw. geschickt werden.

 

Schulleitung