zuletzt aktualisiert: 10. August 2021 11:34 Uhr
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit dem Start des neuen Schuljahres 2021-2022 möchte ich Sie auf die geltenden Regelungen zum Testkonzept an Schulen des Landes Brandenburg hinweisen.
Maskenpflicht
Im Schülerverkehr, im Innen- und Außenbereich der Schule sowie im Unterricht tragen die Schüler/innen und die Lehrkräfte eine medizinische Maske.
Selbsttestung der Schüler/innen
Ab dem 9. August 2021 dürfen Schüler/innen das Schulgebäude nur noch betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen oder sich tagesaktuell in der Schule selbst getestet haben; es sei denn, sie führen einen Impf- oder Genesenennachweis.
Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an einer Notbetreuung in Grundschulen nicht möglich.
Die Schüler/innen verbringen die Lernzeit zu Hause und werden ansonsten mit Lernaufgaben versorgt. Der versäumte Präsenzunterricht wird dokumentiert und auf dem Zeugnis vermerkt, der versäumte Präsenzunterricht wird auf dem Zeugnis als unentschuldigtes Fehlen vermerkt. (Vergleiche: Testkonzept für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg Schuljahr 2021/2022)
Was bedeutet das nun konkret für Schülerinnen und Schüler der Spreewald-Schule?
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind stets mit einer ausreichenden Anzahl von medizinischen Masken zur Schule kommt.
- Testtage an unserer Schule sind Montag und Donnerstag.
- An diesen Tagen bescheinigen Sie bitte auf der Anlage 1, dass Ihr Kind einen Selbsttest zu Hause mit negativem Ergebnis durchgeführt hat.
- Im Ausnahmefall kann der Selbsttest vor Unterrichtsbeginn in der Schule unter Aufsicht durchgeführt werden.
- Voraussetzung dafür ist Ihre Einverständniserklärung nach Anlage 2.
- Liegt uns diese Einverständniserklärung beim Fehlen der Bescheinigung über einen durchgeführten Selbsttest nicht vor, kann Ihr Kind nicht am Unterricht dieses Tages teilnehmen. Wir bemühen uns dann darum, Sie telefonisch zu informieren.
- Die Selbsttests werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Wir benötigen dazu die ausgefüllte Elterninformation und Erklärung zur Abgabe der Selbsttests für die Anwendung zu Hause – Anlage 3, in der Sie auswählen, ob Sie die Selbsttests selbst in der Schule abholen möchten oder wir diese Ihrem Kind in einem verschlossenen Umschlag mitgeben sollen. Bitte stellen Sie sicher, dass uns Anlage 3 vorliegt.
- Schüler, die einen Impf- bzw. Genesenennachweis entsprechend obiger Verordnung vorweisen können, sind von der Testpflicht befreit.
- Sollte das Testergebnis positiv sein, nehmen die Schüler solange nicht am Unterricht teil, bis der Verdacht durch einen PCR-Test oder eine ärztliche Diagnose ausgeräumt ist.
- Die Testpflicht besteht analog auch für Eltern, die im Einzelfall die Schule besuchen wollen.
Wie verfahren wir am ersten Schultag?
- Alle Schüler der 8., 9. und 10. Klassen haben zum Ende des vergangenen Schuljahres Selbsttests für die erste Schulwoche erhalten. Damit erwarten wir von allen Schülern dieser Jahrgänge die Durchführung eines Selbsttests zu Hause und die entsprechende Bestätigung auf der Bescheinigung nach Anlage 1.
- Liegt uns Ihre Einverständniserklärung auf Anlage 2 des vergangenen Schuljahres vor, kann im Einzelfall der Selbsttest am Montag früh durchgeführt werden.
- Eltern von Schülern der 7. Klassen oder anderen Schülern, die in diesem Schuljahr neu zu uns kommen, sind gebeten für die Testung am Montag zunächst einen privat erworbenen Selbsttest zu verwenden und das negative Testergebnis auf Anlage 1 zu bestätigen. Bitte füllen Sie auch Anlage 2 und Anlage 3 aus, so dass wir Ihnen zukünftig die Selbsttests zukommen lassen können bzw. ein Selbsttest in der Schule ausnahmsweise durchgeführt werden kann.
Zum Abschluss verweise ich auf einen neuen Elternbrief des MBJS.
Die notwendigen Dokumente können Sie unten herunterladen:
- Elternbrief (Austauschversion vom 09.08.2021)
- Schülerbrief (09.08.2021)
- Anlage 1 – Bescheinigung zur Durchführung eines Selbsttests (Austauschversion vom 09.08.2021)
- Anlage 2 – Einverständniserklärung
- Anlage 3 – Testausgabe
In Kürze werden wir auf unserer Homepage einen eigenen Bereich einrichten, so dass Ihnen diese Dokumente und Informationen dauerhaft zur Verfügung stehen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Bitte um die Einhaltung obiger Regelungen.
Mit den besten Wünschen
Andreas Kurzhals / Schulleiter
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